Das Verwaltungsgericht Kassel hat für das Bundesland Hessen einen Mindestabstand zwischen Spielhallen und Kindergärten von 300 Metern festgelegt. Dieser Mindestabstand gilt auch zwischen Spielotheken und Kinderspielplätzen. Der Beschluss erfolgte am 07. Juli 2020 (Az: 3 L 1247/20.KS). Das Urteil ist eine Bestätigung der Einbeziehung von Kinderspielplätzen und Kindergärten in die Abstandsregeln des Hessischen Spielhallengesetzes. Hintergrund […]
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